Unsere individuellen, ambulanten Angebote

Unsere individuellen, ambulanten Angebote

Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind gemäß SGB VIII § 27 konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/ oder Krisen Hilfe benötigen. Ziel der ambulanten Hilfen zur Erziehung ist die Erfassung und Aktivierung eigener Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder oder des Kindes, Jugendlichen und die unterstützende Begleitung auf dem Weg zur Entwicklung selbständiger Konfliktstrategien.
Individuelle ambulante Hilfen orientieren sich, wie vom Gesetzgeber in §27 KJHG gefordert, am erzieherischen Bedarf des Einzelfalls. Zur Schaffung größerer Transparenz stellen wir im Folgenden verschiedene Grundformen unserer Hilfen dar, die im Einzelfall je nach Bedarf gleichzeitig, abwechselnd oder einzeln zum Zuge kommen können.

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