Leitgedanken

Unser Leitbild

Das pädagogische Leitbild von Jugendhilfe Individuell besitzt drei Schwerpunkte:

Die betreuten Kinder und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Auffälligkeiten nicht der gruppenorientierten Erziehung zuzuordnen sind und eine Intensivbetreuung benötigen.
Kinder und Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund ihrer Behinderung Anspruch auf eine Eingliederungshilfe haben.
Kinder und Jugendliche, welche unter Folgen von Traumatisierung und biografischen Belastungen leiden.
Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen, (z.B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).

Sie sind bei JU sind nicht nur als pädagogische Fachkraft, sondern auch vor dem Hintergrund ihrer Lebenserfahrung geeignet, professionelle Beziehungen aufzubauen und zu steuern, um Kinder und Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer jeweils vorhandenen persönlichen Ressourcen in ständigen Aushandlungsprozessen anzuleiten und sie darin zu fördern, in der Gestaltung ihrer Rechte und Pflichten Selbstständigkeit zu erlangen.
Um unsere Standards in der Beziehung mit den Betreuten umsetzen und leben zu können, müssen diese Kompetenzen bereits in der Person der Betreuer angelegt sein. Nicht nur in der beruflichen Biographie, sondern im jeweils eigenen Lebensentwurf, in den Lebenszielen- und Vorstellungen, in der Alltagsgestaltung sollten Anhaltspunkte für gelebte Grundhaltungen und Kompetenzen sichtbar werden, die eine Affinität zu unserem pädagogischen Leitbild aufweisen.
Die richtige Hilfe zur richtigen Zeit
JU bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, einen neuen Lebensmittelpunkt zu finden. Unsere respektvolle und wertschätzende Haltung für die jungen Menschen, die so viel erlebt und oftmals ein kreatives Handlungsrepertoire zum Überleben entwickelt haben, ermöglicht das Gelingen der angebotenen Hilfen.
Diese Wertschätzung spiegelt sich im Prinzip der freiwilligen Teilnahme der jungen Menschen an unseren Maßnahmen wieder. Eine Haltung, die nicht nur unserem humanistischen Wertesystem geschuldet ist, sondern erwiesenermaßen die Voraussetzung zum Gelingen unserer individualpädagogischen Maßnahmen darstellt. Jugendhilfe Individuell sieht sich in der Verantwortung, für die Verwirklichung der Rechte von Kindern und Jugendlichen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihren Schutz vor Gefährdungen einzustehen.

Alltagsorientiertheit und soziale Teilhabe, Selbstwirksamkeit, Individualität und Flexibilität, sowie Partizipation und Wertschätzung, Koproduktion und Freiwilligkeit sind aus unserer Sicht wichtige Werkzeuge zur Herstellung von Chancengleichheit, sozialer Integration und des Gelingens unserer beziehungsorientierten Betreuungsprozesse.

Gleichwohl haben wir hier auch Instrumente zur Prävention von dissozialen und anderen psychiatrisch relevanten Störungsbildern zugunsten der Einübung demokratischen Handelns im Alltag der Kinder und Jugendlichen und zugunsten von Resilienzförderung und dem Gelingen des Lebensentwurfs der jungen Menschen.  

Insbesondere erheben wir als ganzheitlich aufgestellte Institution den Anspruch, die traumapädagogischen Standards der BAG Traumapädagogik umzusetzen und diese Haltung auf alle Bereiche und Ebenen unserer Arbeit durchgehend zu vertreten. Als einer der wenigen Träger in Deutschland haben wir die Forderung des runden Tisches sexueller Missbrauch nach einem Sexualkonzept zum Schutz und der verantwortungsvollen Förderung der uns anvertrauten jungen Menschen umgesetzt.

Wir sind Mitglied im Bundesverband Erlebnis- und Individualpädagogik und hier in der Fachgruppe erzieherische Hilfen aktiv. Ebenso sind wir den Verbänden Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, dem Bundesverband Erziehungshilfe e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. angeschlossen.


Unsere Leistungen umfassen folgende Aufgaben: 

  • Ambulante Hilfen gem. §27 SGB VIII sowie im Rahmen der Eingliederungshilfe §35a SGB VIII
  • Vollzeitpflege gem. §§33 ff. SGB VIII
  • Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften gem. §41 SGB VIII
  • Intensivpädagogische Maßnahmen gem. §35, §35a, §41 SGB VIII
  • Hilfen für junge, unbegleitete Flüchtlinge gem. §§33, 42 SGB VIII

Für weiterführende Informationen zu unserem Konzept, unseren Standards und unserem Leitbild kontaktieren Sie uns gerne.

Kontaktieren Sie uns


Share by: