Vollzeitpflege für Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge nach §33 SGB VIII

Vollzeitpflege für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge nach §33 SGB VIII

Unsere Leistungen für UMF beinhalten neben einer explizit zielorientierten pädagogischen Unterstützung und Begleitung insbesondere die Inobhutnahme angemessene Unterkunft und Betreuung ausreichende Gesundheitsleistungen, rechtliche Unterstützung sowie Zugang zum Bildungssystem.
Laut BumF (Bundesverband Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) profitieren nicht alle minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlinge vom gesamten Leistungsspektrum der Deutschen Jugendhilfe.
An dieser Stelle sieht sich JU mit Standort NRW in der Pflicht, ausgehend von unserem Leitgedanken, für junge Menschen einen sicheren Lebensmittelpunkt zu schaffen und die richtige Hilfe zur richtigen Zeit zu installieren, den Jugendämtern ein umfassendes Angebot im Rahmen der Mitwirkung am Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII sowie §42 und §46 SGB VIII vorzuhalten. Grundlage hierfür bildet die Handlungsempfehlung der Landesjugendämter, in Bezug auf Inobhutnahme, Clearingverfahren und Einleitung von Anschlussmaßnahmen den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu regeln.
[ju:] setzt im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ohne Unterschiede im Sinne des Kindeswohls dieselben fachlichen Standards und Grundsätze voraus, wie sie für alle gleichaltrigen Menschen gelten, welche von uns in ihrem Hilfeprozess unterstützt werden. In den meisten Fällen muss zudem die soziokulturelle und rechtliche Lage von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen eine besondere Berücksichtigung finden.
[ju:] ist der Überzeugung, dass deshalb nicht nur nach Abschluss, sondern besonders zu Beginn des Clearingprozesses eine Pflegestelle für einen Großteil der Kinder und Jugendlichen, welche es bis nach Deutschland geschafft haben, eine positive Alternative zu einer herkömmlichen stationären Einrichtung der Jugendhilfe sein kann.  Sie können von einer familiären Unterbringung profitieren.
Viele kommen trotz ihrer Umstände in einer augenscheinlich guten psychischen und physischen Verfassung an und benötigen zunächst eine wenig intensive Betreuung im Rahmen der Anschlusshilfe. Andere indes entwickeln erst nach der Flucht eine posttraumatische Belastungsstörung und bedürfen intensiver therapeutischer Unterstützung.

Nach in der Regel sehr belastenden Vorerfahrungen inklusive der oft nervenaufreibenden mehrmonatigen Clearingphase kann es für die jungen Menschen hilfreich sein, in einem familiären und überschaubaren Rahmen zu leben und zur Ruhe zu kommen. [ju:] möchte u.a. dem subjektiv empfundenen Sicherheitsbedürfnis dieser Kinder, Jugendlichen und auch jungen Volljährigen, deren Aufenthaltsstatus über das 18te Lebensjahr hinaus nicht geklärt ist, entsprechen und ihnen einen Ort des Rückzugs bieten.
Das Unterstützungsangebot von JU sichert die kontinuierliche Begleitung während des asylrechtlichen Clearings und bespricht gemeinsam mit dem Minderjährigen, seinem Vormund, dem Mitarbeiterstab und Anwalt/Anwältin in Kooperation mit der fallführenden Jugendhilfe die verschiedenen Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung. Denn je nach individueller Situation der Minderjährigen können unterschiedliche Asylverfahren in Betracht kommen. Ist ein Asylverfahren eingeleitet, ist [ju:]unterstützend an der Seite des Jugendlichen und bereitet ihn auf die zum Verfahren gehörende Anhörung des Flüchtlings- und zukünftigen Aufenthaltsstatus vor.
Inwieweit ein junger, volljähriger Flüchtling fortlaufende Hilfen nach dem SGB VIII erhält, hängt u.a. von seinem Aufenthaltsstatus ab. Ist dieser mit Beginn seiner Volljährigkeit noch ungesichert, d.h., befindet sich der Flüchtling noch im Asylverfahren, erhält er zunächst weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und er muss selbständig Leistungen nach §41 SGB VIII beantragen. Wird ein Asylantrag abgelehnt, kann der junge Volljährige bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
An dieser Stelle klärt [ju:] als erfahrener Anbieter von Hilfen nach §41 SGB VIII sowohl den fortlaufenden Wohnstatus in der Pflegestelle, als auch, wie die weitere Gesundheitsversorgung gewährleistet ist, ob therapeutische Leistungen beantragt, bzw. fortgeführt werden können und wie eine berufliche Integration in Form von Ausbildung bewältigt werden kann.
[ju:] vertritt diesbezüglich den pädagogischen Standpunkt, mit dem Jugendlichen gemeinsam eine zunächst längerfristige, stabilisierende Perspektive zu entwickeln und diese mit Aspekten zu füllen, welche eher darauf ausgerichtet sind, die Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen, kompetenz- und ressourcenorientiert zu agieren und dem Jugendlichen Möglichkeiten anzubieten, Fertigkeiten zu erlernen und zu vertiefen, welche unabhängig vom zukünftigen Lebensmittelpunkt Anwendung finden können.

Folgende Zielsetzungen werden bei der Arbeit mit unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen als besonders wichtig erachtet:

- Sicherung des Aufenthalts
- Erwerb deutscher Sprachkenntnisse
- Regelmäßiger Schulbesuch (impliziert die geeignete Schulform)
- Berufliche Qualifizierung bei Schulabgängern und Jungen Volljährigen
- Integration in das bestehende Sozialsystem und damit auch in die deutsche Gesellschaft
- Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr oder Resettlement (Übergang in ein anderes Land)
- Umgang mit traumatischen Erfahrungen

Hierfür bietet Jugendhilfe Individuell:

- Förderung der Kontakte zur Herkunftsfamilie
- Pflege der religiösen und kulturellen Identität
- Hilfe bei der Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
- Orientierungshilfe
- Angebote von Problemlösungen
- Aufbau einer Alltagsstruktur
- Hilfe in akuten Bedarfs- und Notsituationen anbieten
- dauerhafte Anleitung und Begleitung im Integrationsprozess
- Angebot eines sicheren Lebensmittelpunkts
- Traumapädagogische Interventionen und die Bereitstellung therapeutischer Settings

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